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Corona-Hilfe > Steuerliche Maßnahmen

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Die Corona-Pandemie betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Es wurden bereits Hilfsprogramme durch den Bund und die Länder verkündet. Wer kann Hilfe beantragen und an wen muss man sich wenden? Wir geben einen kompakten Überblick der verschiedenen Instrumente und nennen die wichtigsten Bedingungen.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Der Bund hat ein Corona-Schutzschild beschlossen. Darunter fallen auch steuerliche Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in der Corona-Pandemie, um ihre Liquidität zu verbessern. Die Maßnahmen gelten bis Ende 2020.

  • Finanzbehörden gewähren zinslose Stundungen von Steuerschulden
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen / Vollstreckungsaufschub
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse)

Bei der Gewährung von Stundungen fallen in der Regel keine Stundungszinsen an. Allerdings können Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer nicht gestundet werden. Vom Finanzamt sollten Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.

Fragen und Antworten

Anträge auf Steuerstundung sollten schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Inzwischen haben die meisten Landesfinanzbehörden ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Steuerberater haben, kann dieser in Absprache mit Ihnen den Antrag stellen.

Checkliste

Dokumente

Antrag auf Steuererleichterung

Die Sächsische Staatsfinanzverwaltung hat ein Formular zur Verfügung gestellt

📥 Dokument öffnen

Land Sachsen - www.coronavirus.sachsen.de

Hilfreiche Links

Informationen der föderalen Regierung zum Thema Steuern

Weitere Informationen mit wichtigen Fragen und Antworten der Bundesregierung

Zur Webseite ▶

Informationen der Bundesregierung zum Corona-Schild

Informationen der Bundesregierung über die beschlossenen Beihilfemaßnahmen

Zur Webseite ▶

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