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Ministerium des Inneren

Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist die oberste Ausländerbehörde im Freistaat Sachsen. Ihm sind die Landesdirektionen als höhere sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Ausländerbehörden unterstellt. Das Ministerium ist zuständig für Fragen des Aufenthaltes von Ausländern im Freistaat. Ein Schwerpunkt sind alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, dem Aufenthalt und der Unterbringung von Asylbewerbern sowie sonstigen ausländischen Flüchtlingen stehen. Daneben gehören zu seinen Aufgaben grundsätzliche Fragen zur Auslegung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die Bearbeitung von Petitionen und parlamentarischen Anfragen, die Erstellung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Aufsicht über die ihm unterstellten Behörden.

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