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Migration & Immigration > Flucht und Asyl

Was bedeutet Asyl im Vergleich zu anderen Einwanderungsoptionen?
Wie funktioniert das Asylverfahren?

Nur Menschen, die aus politischen oder religiösen Gründen in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, sind berechtigt, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Genfer Konvention geregelt. Ein Antrag auf Asylgewährung muss durch wahrheitsgemäße Angaben begründet und durch korrekte Dokumente über Herkunft und Fluchtgründe bewiesen werden. Diese Angaben werden sehr genau geprüft und bilden dann die Grundlage für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Asylsuchende haben in Europa nicht die freie Wahl zu entscheiden, in welchem europäischen Land sie Asyl beantragen wollen. Nach dem sogenannten Dublin Abkommen gilt die Regelung, dass das Land Europas, welches zuerst betreten wurde auch das Land sein muss, wo Asyl beantragt wird. Asylsuchende können also im Grunde nicht sagen, dass sie konkret nach Deutschland oder in ein anderes Land möchten. Eine faire Umverteilung von Asylsuchenden auf die Länder Europas nach einer festgelegten Quote ist derzeit in Arbeit. Dabei kann auch auf Ihre Präferenzen eingegangen werden, wenn z.B. nahe Familienangehörige in dem gewünschten Zielland wohnen.

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