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Arbeitsmarkt > Kündigung einer Arbeitsstelle

Die korrekte Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist an viele Formalitäten und korrekte Abläufe gebunden.

Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen können entweder geplant oder ungeplant passieren. Eine geplante Kündigung meint an dieser Stelle, dass die Beschäftigung von Anfang an zeitlich begrenzt war und dies auch im Arbeitsvertrag so festgehalten wurde. Dies stellt also eigentlich keine Kündigung im klassischen Sinne dar.

Sehen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer keine Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis weiter fortzusetzen, so haben beide Seiten das Recht zur Kündigung entsprechend den im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Gründe hierfür können z. B. die generelle Arbeitssituation sein, wirtschaftliche Gründe seitens des Arbeitgebers, wiederholte Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und vieles mehr.

Eine Kündigung muss immer schriftlich und fristgerecht erfolgen. Die Gründe und ob durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgesprochen sind dafür erst mal egal. Die Angabe von Kündigungsgründen ist nur dann erforderlich, wenn die Kündigung außerordentlich erfolgt, also z. B. aus arbeitsrechtlichen Gründen, was dann ggf. auch die Aufhebung der Kündigungsfrist bedeuten kann.

Da in Deutschland die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht sehr komplex sein können, sollten Sie sich im Kündigungsfall grundsätzlich Hilfe von qualifizierten Beratern holen. Diese Berater finden Sie z. B. bei der Agentur für Arbeit, bei Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften sowie unterschiedlichen Hilfsorganisationen und Vereinen.

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